RPR-Runden

Das Vorgabensystem des DGV lässt es zu, dass Privatspiele unter bestimmten Bedingungen auch vorgabenwirksam sein können.

Im Golfclub Münster-Wilkinghege e.V. gelten für diese vorgabenwirksamen Privatspiele folgende Bedingungen.

a) Spielform für Registrierte Privat Runden (RPR):
Einzel-Zählspiel nach Stableford über 18 oder 9 Löcher.

b) Spielbedingungen:
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln des DGV e.V. RPR-Runden werden nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in die entsprechenden Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

c) Spieltag/Abschlagvorrecht:
Zugelassene Spieltage: Dienstag bis Sonnabend, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Eine RPR-Runde hat am 1. Abschlag kein Abschlagsvorrecht vor anderen Spielgruppen. An offiziellen Gruppen-Spieltagen (Dienstag und Mittwoch) sowie an Tagen mit vom Golfclub ausgeschriebenen Wettspielen besteht während der belegten Startzeiten kein Spielrecht.

d) Spielberechtigung:
Jeder Spieler eines DGV angeschlossenem Vereins und VCGler.

e) Anmeldung:
Das Spiel muss spätestens am Vortag bis 17:00 Uhr im Sekretariat des Golfclubs angemeldet worden sein.

Folgende Angaben sind dabei zu machen:

Datum des Spiels und geplante Startzeit
Name, Vorname und Stammvorgabe des Spielers (bis 54,0)
Name, Vorname und Stammvorgabe des Zählers (bis 36,0)

f) Zähler:
Zähler eines Spielers, der eine RPR-Runde einreicht, kann nur eine Person mit DGV Stammvorgabe 36,0 oder besser sein.

g) Spielleitung:
Die für RPR-Spiele zuständige Spielleitung ist der Vorgabenausschuss des Golfclubs Münster-Wilkinghege e.V.

h) Platz:
RPR-Spiele sind nur möglich, wenn sich der Platz in einem wettspielgemäßen Zustand befindet und die Bedingungen dem Course-Rating entsprechen. Abschlagsmarkierungen: Rot für Damen; Gelb für Herren

i) Abgabe der Zählkarte:
Die Zählkarte ist unverzüglich nach Beendigung der RPR-Runde im Sekretariat des Golfclubs abzugeben, nachdem der Zähler sie unterschrieben und der Spieler sie gegengezeichnet hat. Ein angemeldetes Spiel ohne Abgabe der ordnungsgemäß Ausgefüllten Zählkarte wird als erfolglos durchgeführt gewertet.

j) Änderungsvorbehalt:
Änderungen der Ausschreibung sind in begründeten Fällen zulässig.